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   OLG Koblenz, 28.01.2005 - 11 WF 1013/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9262
OLG Koblenz, 28.01.2005 - 11 WF 1013/04 (https://dejure.org/2005,9262)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.01.2005 - 11 WF 1013/04 (https://dejure.org/2005,9262)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 11 WF 1013/04 (https://dejure.org/2005,9262)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 175; ZPO § 166; ZPO § 418; BGB § 130; BNotO § 24
    Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post AG genügt nicht als Zustellungsnachweis durch öffentliche Urkunde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zum begrenzten Realsplitting; Pflicht des Unterhaltsberechtigten zur Mitwirkung bei der steuerlichen Entlastung des Unterhaltsverpflichteten; Zugang bei einem sog. Übergabe-Einschreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 415 § 418
    Einwurf-Einschreiben kein Beweis für Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einwurfeinschreiben kein Zugangsnachweis

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 25.1.2006)

    Einwurfeinschreiben - unsicheres Beweismittel // Zugang einer Willenserklärung bei Einwurfeinschreiben fraglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2005 - 11 WF 1013/04
    Die aus § 242 BGB folgende Pflicht des Unterhaltsberechtigten zur Mitwirkung bei der steuerlichen Entlastung des Unterhaltsverpflichteten (vgl. BGH FamRZ 1998, 953 ff.) bedarf zu ihrer Aktualisierung einer dementsprechenden Aufforderung (vgl. Herget in: Zöller, 23. Auflage 2002, § 93 Rn. 6 "Aufforderung").
  • AG Paderborn, 03.08.2000 - 51 C 76/00

    Zugang eines Einwurfeinschreibens

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2005 - 11 WF 1013/04
    Zugunsten des Klägers mag allerdings der Beweis des ersten Anscheins für den ordnungsgemäßen Einwurf der Sendung sprechen (vgl. AG Paderborn NJW 2000, 3722,3723; Reichert a.a.O.; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Auflage 2003, § 130 Rn. 21).
  • ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14

    Zugang einer Kündigung - Einwurfeinschreiben

    Nach Teilen der Rechtsprechung und der wohl überwiegenden Ansicht in der Literatur begründet jedoch der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs den Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Sendung wie im Auslieferungsbeleg ausgewiesen eingeworfen wurde (OLG Koblenz 31.01.2005 - 11 WF 1013/04, juris Rn. 10; AG Paderborn 03.08.2000 - 51 C 76/00, NJW 2000, 3722, 3723; ebenso Putz , NJW 2007, 2450, 2451 f.; Reichert , NJW 2001, 2523, 2524; Palandt/ Heinrichs , 69. Aufl. 2010, § 130 Rn. 21; Staudinger/ Singer , Neubearb. 2011, § 130 BGB Rn. 108 m. w. N.).

    Die Post wird inzwischen als AG geführt, so dass ihre Mitarbeiter keine öffentlichen Urkunden im Sinne von § 418 ZPO mehr erstellen können (§ 415 ZPO; s. auch OLG Saarbrücken 20.03.2007 - 4 U 83/06, juris 60 und OLG Koblenz 31.01.2005 - 11 WF 1013/04, juris Rn. 10; Bauer/Diller , NJW 1998, 2795, 2796).

  • SG Osnabrück, 22.09.2009 - S 16 AS 352/09
    Obwohl es sich weder um eine förmliche Zustellung nach dem VwZG handelt, noch eine öffentliche Urkunde vorliegt, besteht dennoch eine derart hohe Wahrscheinlichkeit des Zugangs zu dem Zeitpunkt des "Zustellnachweises", dass die Grundsätze des sog. Anscheinsbeweises Anwendung finden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 31.01.2005, Az.: 11 WF 1013/04; ähnlich: OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.03.2007, Az.: 4 U 83/06; andere Ansicht: LG Potsdamm, Urteil vom 27.07.2000, Az.: 11 S 233/99).
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